Die Wahlarztregelung gilt für alle Krankenkassen mit denen der Arzt keinen Vertag hat. Die Kosten der ärztlichen Leistungen werden vom Arzt direkt mit dem Patienten verrechnet. Die Honorarnote (inkl. der Zahlungsbestätigung) kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel erfolgt die Rückvergütung in Höhe von 80% des Kassenhonorars (nicht des bezahlten Honorars!)
Je nach Krankenkasse ist diese Kostenrückerstattung unterschiedlich hoch. Private Zusatzversicherungen übernehmen nach Rückerstattung des Kassenanteiles durch die Pflichtversicherung je nach Versicherungsvertrag weitere Anteile bzw. den Rest der Honorarnote.
Die Berechtigung Kassenrezepte für alle Kassen auszustellen liegt vor, somit können verordnete Medikamente problemlos in jeder Apotheke zur Rezeptgebühr bezogen werden. Überweisungen und Verordnungen müssen ähnlich wie beim Kassenarzt, teilweise zuerst von den Krankenkassen bewilligt werden.
Wir haben Verträge mit allen Kassen für Vorsorgeuntersuchung und Kassenrezepte!!!
Kein Anspruch auf Kostenerstattung besteht: